Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung von Mietsachen durch PartyGlück by Markus Jany
Stand: 02.2026

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Eigentum der Mietsache und Widerrufsrecht
  4. Überlassung der Mietsache
  5. Miete und Zahlungsbedingungen
  6. Kaution
  7. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
  8. Obliegenheiten des Mieters
  9. Änderungen an der Mietsache
  10. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
  11. Haftung
  12. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
  13. Rückgabe der Mietsache
  14. Warn-/Sicherheitshinweise für den Betrieb der Hüpfburg
  15. Warn-/Sicherheitshinweise für den Betrieb des Pavillons 
  16. Anwendbares Recht
  17. Alternative Streitbeilegung
  18. Salvatorische Klausel

 

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) von PartyGlück by Markus Jany (nachfolgend „Vermieter“ genannt), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“ genannt) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2) Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website, Online-Plattformen (Kleinanzeigen, Facebook, Instagram etc.) und Printmedien (Flyer, Zeitungsanzeigen, mobile Außenwerbung etc.) des Vermieters abgebildeten und beschriebenen Mietgegenstände stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Kontaktformular oder per E-Mail abgeben. Ferner kann der Mieter das Angebot auch per Messenger-Dienst (WhatsApp etc.), postalisch oder telefonisch gegenüber dem Vermieter abgeben. Im Angebot müssen die vom Mieter mindestens erforderlichen Angaben enthalten sein. Dazu gehören:

Kontaktdaten: Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse).

Gewünschte Mietsache: Modell und Variante der zu mietenden Artikel.

Mietzeitraum: Datum sowie Uhrzeit von Beginn und Ende der Miete.

Veranstaltungsort/Lieferadresse: Adresse, an der die Mietsache genutzt bzw. geliefert werden sollen.

Besondere Hinweise/Anforderungen (falls vorhanden): z.B. Platzbedarf, Bodenbeschaffenheit oder zusätzliche Services.

Nur vollständig ausgefüllte Angebote können verbindlich bearbeitet werden.

2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung in Textform (Fax, E-Mail oder Messenger-Dienst) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Mieter die Mietsache überlässt, wobei insoweit der Zugang der Mietsache beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Mieter nach Abgabe von dessen Angebot zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist und kein Mietverhältnis zustande kommt. 

2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

2.5 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.6 Die Angebotsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und Online-Kontaktformular statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Angebotsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter versandten E-Mails zugestellt werden können.

2.7 Mit Abschluss des Mietvertrages sowie Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Mieter deren Bestimmungen verbindlich an. Die Bezahlung der Rechnung gilt zusätzlich als Bestätigung der Vertragsinhalte und der AGB. 

 

3) Eigentum der Mietsache und Widerrufsrecht

3.1 Alle Mietobjekte bleiben ausschließliches und unveräußerliches Eigentum des Vermieters, auch nach vollständiger Bezahlung der Miete. Der Mieter erhält lediglich ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht für den im Vertrag bzw. in der Rechnung vereinbarten Zeitraum.

3.2 Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Bei dem Mietverhältnis handelt es sich um eine Leistung mit fest vereinbartem Termin sowie kundenindividueller Ausgestaltung. Damit liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne der §§ 312c ff. BGB vor. Das Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

 

4) Überlassung der Mietsache

4.1 Die Überlassung erfolgt ausschließlich zur zeitlich befristeten Nutzung der im Vertrag bzw. in der Rechnung bezeichneten Mietsachen. 

4.2 Die Lieferung, sämtlicher Mietsachen durch den Vermieter, erfolgt für eine Fahrstrecke von bis zu 10km vom Geschäftssitz des Vermieters zum Veranstaltungsort kostenfrei. Für Entfernungen, die darüber hinausgehen, wird für jeden angefangenen Kilometer der einfachen Strecke ein Aufpreis pro Kilometer berechnet. Die Berechnung der Entfernung erfolgt anhand der verkehrsüblichen Fahrtstrecke unter Nutzung eines allgemein anerkannten Online-Routenplaners (z.B. Google Maps). 

4.3 Die Höhe des Kilometerpreises ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisübersicht des Vermieters, welche auf der Website des Vermieters sowie im jeweiligen Angebot ausgewiesen ist. 

4.4 Die Lieferung der Mietsache erfolgt ausschließlich bis zur Bordsteinkante. Für den Weitertransport, Auf- und Abbau sowie die sachgerechte Nutzung der Mietsache ist der Mieter verantwortlich.

4.5 Die Fotobox wird ausschließlich durch den Vermieter an den vereinbarten Veranstaltungsort geliefert. Eine Abholung durch den Mieter oder einen von Ihm beauftragten Dritten ist ausgeschlossen. Die Übergabe der Fotobox erfolgt am vorgesehen Nutzungsort im betriebsbereiten Zustand sowie eine kurze Einweisung in die Bedienung. Dafür muss ein 230V-Steckdosenanschluss in der Nähe zur Verfügung gestellt werden.

4.6 Der Vermieter behält sich bei Lieferung der Mietsache durch den Mieter vor, die Identität und das Alter des Mieters anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen. Sofern der Mieter noch nicht volljährig ist, kann der Vermieter die Überlassung der Mietsache von einer schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Mieters abhängig machen.

4.7 Haben die Parteien die Abholung der Mietsache vereinbart, so informiert der Vermieter den Mieter zunächst per E-Mail darüber, dass die Mietsache zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Mieter die Mietsache nach Absprache mit dem Vermieter an der vereinbarten Abholadresse abholen. In diesem Fall werden keine Lieferkosten berechnet.

4.8 Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch den Mieter vor, die Identität und das Alter des Mieters anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen. Sofern der Mieter noch nicht volljährig ist, kann der Vermieter die Überlassung der Mietsache von einer schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Mieters abhängig machen.

4.9 Sofern der Mieter die Mietsache nicht persönlich, sondern durch einen von ihm beauftragten Dritten abholen lässt, hat der Mieter dem Vermieter zuvor die Identität des Dritten mitzuteilen. Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch einen Dritten vor, die Identität des Dritten anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.

4.10 Der Vermieter behält sich bei Lieferung der Mietsache vor, die Identität und das Alter des Mieters anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen. Sofern der Mieter noch nicht volljährig ist, kann der Vermieter die Überlassung der Mietsache von einer schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Mieters abhängig machen.

4.11 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter zur Identitätssicherung eine Fotokopie seines Ausweisdokuments anfertigen kann. Die Kopie wird ausschließlich zur Abwicklung des Mietvertrags und zur Absicherung bei eventuellen Schadensfällen oder Nicht-Rückgabe des Mietgegenstandes verwendet. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands wird die Fotokopie unverzüglich gelöscht. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetzte (DSGVO).

4.12 Die Vertragsparteien können die Verlängerung oder Verkürzung der Mietzeit ausschließlich in Textform (§ 126b BGB) beantragen. (z.B. per E-Mail oder WhatsApp) 

4.13 Der Vermieter weist den Mieter bei Übergabe angemessen in den ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache ein. Die dem Mieter überlassenen Unterlagen, insbesondere Betriebsanleitungen, Sicherheits- und Nutzungshinweisen, sind verbindlich zu beachten und einzuhalten.  

4.14 Der Mieter ist selbst verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, behördlichen Zustimmungen oder sonstiger Erlaubnisse, die für die Aufstellung, den Betrieb oder die Nutzung der Mietsache erforderlich sind. 

 

5) Miete und Zahlungsbedingungen

5.1 Die auf der Website, Online-Plattformen und Printmedien angegebenen Preise sind Endpreise.  Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Service-, Liefer- und Abholkosten sind, sofern sie anfallen, nicht im Mietpreis enthalten und werden auf der Website des Vermieters sowie im Angebot und Rechnung gesondert ausgewiesen. 

5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die zeitlich befristete Überlassung der Mietsache sowie deren Instandhaltung durch den Vermieter. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder schuldhaftes Verhalten des Mieters entstehen, sind hiervon nicht umfasst. 

5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.

5.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:

Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung ist per Überweisung auf das vom Vermieter im Angebot oder in der Rechnung angegebenen Konto oder in bar zu leisten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Service-, Liefer- und Abholkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.

5.5 Der Gesamtpreis (Mietpreis einschließlich etwaiger Kaution, Service-, Liefer- und Abholkosten) ist spätestens 7 Tage vor Beginn der Mietzeit ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.6 Zahlt der Mieter den vollständigen Rechnungsbetrag inklusive Kaution und ggf. Service-, Liefer- und Abholkosten nicht fristgerecht oder nur teilweise oder gar nicht, so behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen (§ 323 BGB). In diesem Fall hat der Mieter die Stornierungskosten gemäß 12.3 zu tragen – auch dann, wenn keine Ausführung der Leistung (keine Lieferung/Selbstabholung) erfolgt ist, da das Verschulden in diesem Fall beim Mieter liegt.

5.7 Bei Buchung, die weniger als 7 Tage vor Beginn der Mietzeit erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug fällig. 

5.8 Sofern Barzahlung vereinbart ist, hat diese spätestens bei Übergabe der Mietsache zu erfolgen.

 

6) Kaution

6.1 Zur Sicherung seiner Ansprüche behält der Vermieter sich vor, vom Mieter eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) zu verlangen, deren Höhe im Angebot und auf der Website des Vermieters angegeben wird. Die Höhe der vom Mieter zu leistende Sicherheit richtet sich nach dem Verkehrswert der Mietsache. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus in gleicher Weise wie die Miete zu entrichten.

6.2 Gibt der Mieter die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und mit allem Zubehör zurück, so zahlt der Vermieter nach Abschluss der Überprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand und Vollständigkeit die vom Mieter gezahlte Kaution innerhalb von sieben Kalendertagen an den Mieter zurück. Für die Rückzahlung der Kaution kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für die Zahlung der Kaution verwendet hat.

6.3 Gibt der Mieter die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück oder ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, so behält der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Reicht die Kaution zur Deckung des entstandenen Schadens nicht aus, bleibt die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch den Vermieter vorbehalten. 

 

7) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

7.1 Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.

7.2 Die Nutzung der Mietsache hat ausschließlich unter Beachtung sämtlicher überlassener Betriebs-, Bedienungs-, Warn-/Sicherheitshinweisen und Anwenderleitfaden zu erfolgen. Für Hüpfburgen gelten ergänzend und vorrangig die in Punkt 14 dieser AGB geregelten Warn- und Sicherheitshinweise. Für Pavillons gelten ergänzend und vorrangig die in Punkt 15 dieser AGB geregelten Warn- und Sicherheitshinweise. 

7.3 Die Überlassung der Mietsache erfolgt ausschließlichen zur Nutzung durch den Mieter. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.

 

8) Obliegenheiten des Mieters

8.1 Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

8.2 Der Mieter ist verpflichtet auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die Mietsache bei Wetterbedingungen, wie Regen, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Schnee und bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus gesichert und geschützt werden (z. B. durch Abdeckung, Abspannung, Verankerung, Abbau, Trocknung oder Unterbringung in einem gesicherten Gebäude).Insbesondere elektrische Geräte (z. B. Gebläse, Fotobox) sind vor Feuchtigkeit zu schützen, vom Stromkreis abzutrennen und über Nacht im Trockenen aufzubewahren.

8.3 Die Datenschutzrechtliche Verantwortung für die im Zusammenhang mit der Nutzung der Fotobox erfolgende Verarbeitung personenbezogener Daten liegt ausschließlich beim Mieter. Dieser hat insbesondere die gesetzlichen Informationspflichten gemäß DSGVO zu erfüllen und etwaige erforderliche Einwilligungen einzuholen. Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung des Vermieters verwiesen, die Bestandteil des Vertrags ist. Die jeweils aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung ist auf der Website abrufbar. 

8.4 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich, unaufgefordert und vollständig sämtliche während der Mietzeit auftretende oder erkennbare Schäden, Mängel oder Funktionsstörungen am Mietgegenstand anzuzeigen. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob der Schaden durch den Mieter selbst, durch Dritte oder ohne erkennbares Verschulden verursacht wurde. 

8.5 Unterlässt der Mieter die rechtzeitige Anzeige, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden, insbesondere für vermeidbare Folgeschäden.

8.6 Die Anzeige hat grundsätzlich in Textform zu erfolgen. Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter unverzüglich auf geeignetem Wege zu informieren.

 

9) Änderungen an der Mietsache

9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.

9.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her

 

10) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.

10.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

10.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

10.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.

10.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

 

11) Haftung

11.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

11.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

11.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.

11.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

11.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

11.3 Der Vermieter ist ausschließlich Vermieter der Mietsache und übernimmt weder Betreiber- noch Veranstalterpflichten. Für Schäden, die Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietsache während der Mietzeit entstehen, haftet allein der Mieter und stellt den Vermieter von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters beruhen. 

11.4 Der Mieter ist während der gesamten Mietdauer für den ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache verantwortlich. Soweit die Mietsache durch Kinder oder sonstige Dritte genutzt wird, hat der Mieter sicherzustellen, dass die Nutzung ausschließlich unter fortlaufender, geeigneter und ausreichender Aufsicht einer verantwortlichen, volljährigen Person erfolgt. 

11.5 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den Mietsachen, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen, Gäste oder sonstige Dritte beruhen, denen er die Nutzung der Mietsache während der Mietzeit überlassen hat.

 

12) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

12.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. 

12.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.

12.3 Tritt der Mieter vor Beginn der Mietzeit vom Vertag zurück oder storniert die Buchung, ohne dass ein gesetzlicher Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht, ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese beträgt abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts:

- bis 30 Kalendertage vor Mietbeginn: kostenfrei

- 29 bis 14 Kalendertage vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises

- 13 bis 7 Kalendertage vor Mietbeginn: 75% des vereinbarten Mietpreises

- weniger als 7 Kalendertage vor Mietbeginn oder bei Nichtabnahme: 100% des vereinbarten Mietpreises 

12.4 Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

12.5 Bereits erbrachte Leistungen, insbesondere Liefer-, Abhol-, Aufbau-, Einweisungs- oder Planungskosten, sind unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vollständig zu vergüten und nicht erstattungsfähig.

12.6 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.7 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

 

13) Rückgabe der Mietsache

13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

13.2 Bei Rückgabe wird die Mietsache vom Vermieter eingehend kontrolliert. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Mietsache:

  • beschädigt,
  • nass oder stark verschmutzt,
  • verschimmelt,
  • unvollständig,
  • funktionsunfähig,
  • oder anderweitig mangelhaft

zurückgegeben wird, so wird die Kaution teilweise oder vollständig einbehalten – abhängig vom Schadenumfang. Darüber hinaus anfallende zusätzliche Kosten, z. B. für Reparatur, Schadensersatz, Ersatzbeschaffung oder professionelle Reinigung, werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt (§ 280 BGB).

13.3 Der ordnungsgemäße Zustand der Mietsache liegt vor, wenn diese bei Rückgabe dem Zustand bei Übergabe entspricht, ausgenommen der vertragsmäßigen Abnutzung. 

13.4 Der Mieter ist verpflichtet, Hüpfburg, Pavillon und XXL-Spielplane bei Rückgabe in sauberem und vollständig trockenem Zustand gemäß den Vorgaben des Anwenderleitfadens für Hüpfburgen, Pavillons und XXL-Spiele zurückzugeben. Der Vermieter prüft den Zustand nach Rückgabe. Bei Abweichungen, insbesondere Feuchtigkeit und Verschmutzung, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigungsgebühr zu erheben. Diese wird gemäß auf der Website des Vermieters und im Anwenderleitfaden angegebenen Preis berechnet.

13.5 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.

13.6 Die Abholung, sämtlicher Mietsachen durch den Vermieter, erfolgt für eine Fahrstrecke von bis zu 10km vom Veranstaltungsort zum Geschäftssitz des Vermieters kostenfrei. Für Entfernungen, die darüber hinausgehen, wird für jeden angefangenen Kilometer der einfachen Strecke ein Aufpreis pro Kilometer berechnet. Die Berechnung der Entfernung erfolgt anhand der verkehrsüblichen Fahrtstrecke unter Nutzung eines allgemein anerkannten Online-Routenplaners (z.B. Google Maps). 

13.7 Die Höhe des Kilometerpreises ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisübersicht des Vermieters, welche auf der Website des Vermieters sowie im jeweiligen Angebot ausgewiesen ist. 

13.8 Die Abholung der Mietsache erfolgt ausschließlich ab Bordsteinkante. Für den ordnungsgemäßen Abbau, die sachgerechte Verpackung sowie die bereitstellungsfertige Übergabe der Mietsache ist der Mieter verantwortlich. 

13.9 Die Fotobox wird ausschließlich durch den Vermieter abgeholt. Die Abholung umfasst den Abbau am Nutzungsort, den Transport, die Verladung sowie den Abtransport vom Veranstaltungsort. 

13.10 Haben die Parteien den Rücktransport der Mietsache durch den Mieter vereinbart, hat der Mieter den Vermieter zunächst per E-Mail darüber zu informieren, dass die Mietsache zur Rückgabe bereitsteht. Nach Bestätigung durch den Vermieter kann der Mieter die Mietsache, nach vorheriger Abstimmung, an die vereinbarte Rückgabeadresse zurückbringen. 

13.11 Ist der Mieter nach dem Vertrag zum Rücktransport der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern nichts anderes vereinbart ist.

13.12 Die Prüfung der Mietsache auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand erfolgt nach Rückgabe. Soweit die einen erneuten Aufbau, Anschluss oder eine Inbetriebnahme der Mietsache erfordert, erfolgt diese zum nächstmöglichen witterungsbedingten Zeitpunkt. Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Prüfung in diesen Fällen mehrere Werktage in Anspruch nehmen kann. 

13.13 Geeignete Witterungsverhältnisse liegen insbesondere dann vor, wenn ein sicherer und sachgerechter Aufbau sowie eine Funktionsprüfung möglich sind. Bis zum Abschluss dieser Prüfung ist der Vermieter berechtigt, eine ggf. geleistete Kaution ganz oder teilweise zurückzubehalten.

13.14 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

 

14) Warn-/Sicherheitshinweise für den Betrieb der Hüpfburg:

  • Die Hüpfburg nur auf ebenen Untergrund aufstellen.
  • Zum Schutz der Unterseite (Abrieb, Verschmutzung, Beschädigung) muss eine Plane untergelegt werden.  
  • Beim Aufblasen der Hüpfburg sowie beim Abbau dürfen sich keine Personen auf dem Spielgerät befinden. 
  • Die Hüpfburg muss mit geeigneten Befestigungen gegen Umkippen und Verrutschen gesichert werden. 
  • Kabel und Anschlussstecker müssen für Kinder unerreichbar verlegt sein.
  • Der Aufenthalt in den Bereichen von Abspannseilen und Gebläsen ist untersagt. 
  • Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebs von einem verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtigt werden. 
  • Es wird empfohlen die Kinder in Altersgruppen einzuteilen und getrennt hüpfen zu lassen.
  • Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Anzahl der spielenden Kinder nicht überschritten wird. Die Anzahl der Kinder ist je nach Größe und Alter begrenzt.
  • Die Aufsichtsperson sollte möglichst früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder, insbesondere kleinere Kinder gefährden.
  • Das Betreten der Hüpfburg ist nur ohne Schuhe sowie ohne Essen, Getränke, Eis und spitze (z.B. Anstecknadeln, Brillen, Ringe) oder harte Gegenstände gestattet.
  • Das springen im Eingangsbereich, das Erklimmen der Seitenwände sowie das Springen oder Abfedern an den Auffangnetzen ist zu unterbinden. 
  • Kinder dürfen sich nicht im Ein- bzw. Ausstiegsbereich aufhalten oder über die Einstiegsstufe aus der Hüpfburg hinausspringen.
  • Es ist darauf zu achten, dass im aufgeblasenen Zustand sämtliche Wände, Türme, Sprungkissen und Einstiegstufen fest aufgeblasen sind. Sie dürfen sich während der Benutzung von den Kindern nicht durchdrücken lassen. Andernfalls muss das Gerät auf Löcher untersucht bzw. die Funktion des Gebläses, der Stromversorgung etc. überprüft werden.
  • Das Hinaufklettern oder Dranhängen auf Wände und Türme etc. ist verboten.
  • Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Burg nicht benutzen. 
  • Sollte es während des Einsatzes zum Einfall der Hüpfburg kommen (wegen Stromausfall, defektes Gebläse, etc.), muss diese umgehend verlassen werden!
  • An offenen Seiten sind Gefahrenquellen zu beseitigen, die ein herausfallendes Kind verletzen könnten (2,00 m Mindestabstand zur Burg-/Aktionsgerät halten). 
  • Bei Wind und Regen ist der Hüpfburgenbetrieb sofort einzustellen. 
  • Ab Windstärke 5 darf die Hüpfburg aus Sicherheitsgründen nicht betrieben werden.
  • Im nassen Zustand ist eine Benutzung der Hüpfburg nicht erlaubt.
  • Die Hüpfburg nicht über den Boden schleifen da das Material sofort durchscheuert. 
  • Alkoholisierten oder Personen mit auffälligem Verhalten, ebenso schwangeren oder herzkranken Personen darf die Benutzung der Hüpfburg NICHT gestattet werden.

 

15) Warn-/Sicherheitshinweise für die Nutzung des Faltpavillon:

  • Jedes Bundesland hat unterschiedliche Vorschriften für das Errichten von mobilen Bauten (Zelten). Ob Genehmigungen für Ihre Nutzungszwecke erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrer örtlichen Behörde.
  • Alle Planen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Aufbau bei Raumtemperatur gelagert werden. Das Material wird dadurch agiler und vereinfacht somit den Aufbau.
  • Bitte tragen Sie beim Aufbau des Zeltes festes Schuhwerk, da das Metall scharfe Kanten haben kann!
  • Halten Sie Kinder während des Aufbaus fern. Diese können sich an Kleinteilen verschlucken oder es droht durch die Plastikverpackungen Erstickungsgefahr.
  • Achten Sie darauf, dass der Untergrund für den Aufbau Ihres Zeltes geeignet ist.
  • Das Zelt muss auf einer ebenen, sicheren und windgeschützten Fläche aufgestellt werden.
  • Beugen Sie Beschädigungen vor, indem Sie das Zelt so platzieren, dass das Material weit genug von spitzen Gegenständen wie z.B. Ästen, Gebäudeteilen, usw. entfernt steht.
  • Stellen Sie das Zelt weit genug von Feuerstellen entfernt auf.
  • Der Aufbauer des Zeltes ist verantwortlich für die angemessene Sicherung.
  • Die Verankerung muss regelmäßig geprüft werden, um stets die Sicherheit des Zeltes zu gewährleisten, Schäden am Zelt vorzubeugen und Dritte zu schützen.
  • Achten Sie darauf, dass wenn Wind bzw. schlechtes Wetter aufzieht, die offenen Seiten Ihres Faltzeltes sich im Windschatten befinden, damit dieser nicht uneingeschränkt ins Pavilloninnere gelangen kann.
  • Spätestens ab Windstärke 5 (29-38 km/h), oder im Bedarfsfall früher, ist der Pavillon rechtzeitig zu sichern und/oder unverzüglich abzubauen.
  • Das faltbare Pavillon ist nicht für heftige Böen und Orkane konzipiert. Sollte starker Wind vorhergesagt sein oder aufkommen, muss das Faltpavillon zu Ihrer eigenen Sicherheit abgebaut werden. 
  • Bei Schneefall muss unbedingt darauf geachtet werden, dass der Schnee regelmäßig und zeitnah von der Dachplane entfernt wird. Gleiches gilt nach starken Regenfällen oder bei Belastung durch andere Gegenstände.
  • Beim Einsatz geeigneter Heizgeräte (Auskunft hierzu im Fachhandel) ist ein Abstand von mindestens 1,2 Metern zu jeglichem Planenmaterial einzuhalten. Sie sollten auf keinen Fall offenes Feuer und Heizgeräte mit offener Flamme im Zelt verwenden.
  • Bewahren Sie Kleinteile für Kinder unzugänglich auf.
  • Der Pavillon darf bei starkem Wind oder Sturm nicht genutzt werden und ist in diesem Fall rechtzeitig abzubauen.
  • Benutzen Sie bitte keine aggressiven Reinigungsmittel.
  • Der Pavillon darf niemals im feuchten oder nassen Zustand zusammengepackt werden.

 

16) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

17) Alternative Streitbeilegung

17.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

17.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 

18) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

 

AGB-Stand vom 09.02.2026

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